Förderanträge:

Seit dem 01.01.2024 können die Anträge für die Förderung von Wärmepumpen nur noch bei der KFW-Bank gestellt werden und nicht mehr beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). In diesem Zusammenhang ändern sich einige Abläufe bezüglich der Beantragung und der Höhe der Fördermittel.

Wo kann ich die Förderanträge beantragen?

Die neue Regelung seit dem 01.01.2024 sieht vor, dass Förderanträge von den Antragsstellern persönlich beantragt werden müssen. Die Fördermittel können Sie unter www.meine.kfw.de beantragen.

Hinweis: Anders als noch bei der Förderung über das BAFA, können Sie niemanden für die Beantragung der Fördermittel bevollmächtigen. Ihr Fachunternehmer oder Ihr Energieeffizienzexperte ist nicht befugt den Antrag für Sie zu stellen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Beantragung der Förderung erfüllt sein?

Um einen Förderantrag zu stellen benötigen Sie lediglich ein Kundenkonto bei der KFW-Bank, welches sich jedoch mühelos unter www.meine.kfw.de einrichten lässt. Zudem benötigen Sie von Ihrem Fachunternehmer eine BzA-ID, welche dieser über das KFW-Partnerportal für Sie erstellen kann.

Wie setzt sich der Fördersatz zusammen?

1. 30% Grundförderung: Diese wird Ihnen unabhängig vom Zeitpunkt der Auftragsdurchführung oder dem Einkommen ausgezahlt.

2. +5% Effizienzbonus: Dieser wird Ihnen gewährt, wenn Sie eine Erdwärmepumpe oder eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel kaufen.

3. +20% Geschwindigkeitsbonus: Dieser wird Ihnen gewährt, wenn Sie bis Ende 2028 eine Gas- oder Ölheizung austauschen, die mind. 20 Jahre alt ist.

4. +30% Einkommensbonus: Dieser wird Ihnen gewährt, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000,00 € pro Jahr liegt.

Pro Kriterium, das Sie erfüllen, steigt Ihre Förderung um den jeweiligen Prozentsatz. Der maximale Fördersatz ist jedoch auf 70% begrenzt.

Wann bekommen Sie die Förderung ausgezahlt?

Nach Abschluss aller Installationsarbeiten und Bezahlung aller Rechnungen beim Fachunternehmer, wird dieser eine BnD-ID bei der KFW-Bank erstellen. Diese Nummer benötigen Sie, um die Prüfung durch die KFW-Bank anzustoßen, nach deren Abschluss Sie die Förderung ausgezahlt bekommen.

 

Downloadlink für die Anleitung zur Beantragung der KFW-Fördermittel: Anleitung.pdf

Falls noch Fragen bestehen, können Sie sich gerne jederzeit telefonsich oder per E-Mail mit uns in Verbindung setzen.

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